AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PROCISE GMBH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der procise gmbh, Glaskopfweg 6 c, 61479 Glashütten (nachstehend auch “procise” genannt), gegenüber ihren Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt procise nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.) und für Trainings- oder Seminarveranstaltungen (III.). Der Kunde kann diese AGB unter www.procise.com/de/agb/ abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an procise in schriftlicher Form anfordern.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES

(1) procise richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von procise zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von procise erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen procise und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Königstein. procise ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 2 UMSATZSTEUER UND ZAHLUNG

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann procise nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und /oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) procise stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Beim Erwerb von Dokumenten über den Online-Shop darf procise die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.

§ 3 HAFTUNG

(1) procise haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber procise nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von procise der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 4 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von procise anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 DATENSCHUTZ

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von procise auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von procise selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemedi-engesetzes (TMG).
(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienst-leistungen zu informieren.
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. procise ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

II. BESONDERE BESTIMMUNGEN UNTERNEHMENSBERATUNG

§ 6 BEAUFTRAGUNG, FESTSTELLUNG DER AUFTRAGSBEENDIGUNG

(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen procise und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(2) Die Leistungen von procise sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

§ 7 PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von procise zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit procise die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von procise vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

§ 8 PFLICHTEN VON PROCISE

procise ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt procise eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass procise die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.

§ 9 SCHUTZ DER ARBEITSERGEBNISSE

Die von procise angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch procise. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

III. BESONDERE BESTIMMUNGEN TRAINING UND WORKSHOPS

§ 10 BUCHUNG VON TRAININGS- ODER WORKSHOPS

(1) Wenn die Kunden ihre Teilnahme an Trainings- oder Workshops Veranstaltungen über das Web-Portal unter www.procise.com buchen, kommt der Vertrag zustande, indem procise die Teilnahme des Kunden schriftlich bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Der Kunde erhält die Rechnung 4 Wochen vor Trainingbeginn.
(2) Bei allen sonstigen Buchungsvorgängen, z.B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, übersendet procise dem Kunden ein Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Trainings- oder Worskhop veranstaltung, welches der Kunde innerhalb von 1 Woche in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Kunden ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Kunde erhält anschließend die Rechnung.
(3) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
(4) Die von procise bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von procise. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über procise abzuwickeln.

§ 11 PREISE FÜR TRAININGS- UND WORKSHOPS, STORNIERUNGEN UND UMBUCHUNGEN

(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Workshops gelten die in den Kursprogrammen oder im Online-Portal angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Ein Frühbucherrabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung und die Zahlung innerhalb der jeweils festgelegten Fristen erfolgen.
(3) Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch und Mittagessen (bei Tagesschulungen) und Pausengetränke, sofern nicht anders angegeben. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und, im Falle einer bestandenen Prüfung, eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
(4) Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings- und Seminarveranstaltung nicht teilnehmen und weist der Kunde dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin. Teilnehmer können im Übrigen ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:
– Erfolgt die Stornierung 28 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von procise erstattet.
– Erfolgt die Stornierung zwischen dem 27. Kalendertag und dem 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, wird 50 % der Teilnahmegebühr fällig; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von procise erstattet.
– Im Falle einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.
(5) Ein Kunde kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.
(6) Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zzgl. Ust. kann ein Kunde die Anmeldung auch einmalig auf eine andere procise-Veranstaltung innerhalb der folgenden 6 Monate umbuchen. Unterschiedliche Teilnahmepreise sind dabei auszugleichen.

§ 12 DURCHFÜHRUNG VON TRAININGS- UND WORKSHOPS, ABSAGE UND AUSFALL

(1) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Trainingsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Verlegungen des Schulungsortes sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern.
(2) procise behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. procise wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird procise die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 13 URHEBERRECHTE AN SCHULUNGSUNTERLAGEN

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei procise. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch procise darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.